Seit dem 1. Januar gibt es die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
Krankmelden muss man sich bei seiner Firma wie gewohnt auch weiterhin, jedoch bleibt gesetzlich Versicherten ab sofort erspart, die Krankschreibung in Papierform bei Krankenkasse und Arbeitgeber:innen einzureichen. 😉
FYI: Davon profitieren aktuell erst einmal gesetzlich Versicherte. Für Privatpatient:innen und Beihilfeberechtigte bleibt zunächst alles wie gehabt.
Alle Infos zur eAU im Video ⬇️